RTM 430- geheimnisvolle Alt-Last(-er) 👀

Zum RTM 430

Innerhalb der AU-DurchfĂźhrung dĂźrfen damit nur noch Fahrzeuge vor 2006 geprĂźft werden (Leitfaden 5 /von 2014)

Siehe Tabelle =Version 5

ℹ️ Das RTM430 ist in seiner Bestimmung/teschnischen Beschreibung immer schon dem Leitfaden 5 zugeordnet. Die Bindung steht im Leitfaden 5 näher erklärt. Dh. die PTB-Zulassung des LF5 bestätigt hierin dem Hersteller Bosch die Verwendung des RTM430.

Im LF5.01 (eigentlich Rev.01) wird die Durchführungs-Erlaubnis für Euro 5-Fahrzeuge ab 2006 nur der BEA070 erteilt. Inhaltlich erweitert der LF5.01 die ‚Kompetenz‘ der Trübungsmessung auf alle Diesel-OBD-Fahrzeuge E5 über das Jahr 2006 hinaus und schließt die Übergangsidee für Euro 6 (vorbereitend für die Partikelmessung) mit ein.

Technisch gibt es seitens der Geräten, ihrer Genauigkeiten und ihrer inneren Verfahrensweise keine sachlichen und plausiblen Grßnde als Erklärung der im Feld stattgefundenen Differenzierung der BEA070 zum RTM430 (inkl. ihrer Verwendbarkeit).

Fakt ist aber, daß es für die BEA070 nach dem 2019 in Kraft getretenen Mess-und Eichgesetz (MessEG) eine Zulassungserteilung gibt- für das RTM430 nicht ⚠️ mehr.

Einen gewissen Anteil am ‚Durcheinander‘ tragen hierbei wohl auch die regionalen Entscheidungspersonen in den Eich-/Kalibrier-Organisationen vor Ort. Solang hier regional das RTM430 immer wieder für geprüft und zulässig erklärt wird, kann kein Anwender tatsächlich zur Ruhe finden…

Die Erklärung für das gegenwärtige ‚Hick-Hack‘ ist in der „schwer-verdaulichen“ Öffentlichkeits-Arbeit des Herstellers Bosch (…und die darin begründete ‚gedanklichen Darm-Trägheit‘…) zu suchen.

Dies gab ‚dazumals’ Spielraum frei für Spekulationen, Halbwahrheiten und Verkaufs-Aktionismus des Großhandels frei…, kurz:{Marketing} 🙈

…und hat sich bis zum heutigen Tag aufrecht erhalten. Nachfolgend die Daten zum Vorgang noch einmal zum Nachlesen…

ℹ️…Seite 3

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