RTM 430- geheimnisvolle Alt-Last(-er) đ

Zum RTM 430
Innerhalb der AU-DurchfĂźhrung dĂźrfen damit nur noch Fahrzeuge vor 2006 geprĂźft werden (Leitfaden 5 /von 2014)
Siehe Tabelle =Version 5

âšď¸ Das RTM430 ist in seiner Bestimmung/teschnischen Beschreibung immer schon dem Leitfaden 5 zugeordnet. Die Bindung steht im Leitfaden 5 näher erklärt. Dh. die PTB-Zulassung des LF5 bestätigt hierin dem Hersteller Bosch die Verwendung des RTM430.
Im LF5.01 (eigentlich Rev.01) wird die DurchfĂźhrungs-Erlaubnis fĂźr Euro 5-Fahrzeuge ab 2006 nur der BEA070 erteilt. Inhaltlich erweitert der LF5.01 die âKompetenzâ der TrĂźbungsmessung auf alle Diesel-OBD-Fahrzeuge E5 Ăźber das Jahr 2006 hinaus und schlieĂt die Ăbergangsidee fĂźr Euro 6 (vorbereitend fĂźr die Partikelmessung) mit ein.
Technisch gibt es seitens der Geräten, ihrer Genauigkeiten und ihrer inneren Verfahrensweise keine sachlichen und plausiblen Grßnde als Erklärung der im Feld stattgefundenen Differenzierung der BEA070 zum RTM430 (inkl. ihrer Verwendbarkeit).
Fakt ist aber, daĂ es fĂźr die BEA070 nach dem 2019 in Kraft getretenen Mess-und Eichgesetz (MessEG) eine Zulassungserteilung gibt- fĂźr das RTM430 nicht â ď¸ mehr.
Einen gewissen Anteil am âDurcheinanderâ tragen hierbei wohl auch die regionalen Entscheidungspersonen in den Eich-/Kalibrier-Organisationen vor Ort. Solang hier regional das RTM430 immer wieder fĂźr geprĂźft und zulässig erklärt wird, kann kein Anwender tatsächlich zur Ruhe findenâŚ
Die Erklärung fĂźr das gegenwärtige âHick-Hackâ ist in der âschwer-verdaulichenâ Ăffentlichkeits-Arbeit des Herstellers Bosch (âŚund die darin begrĂźndete âgedanklichen Darm-TrägheitââŚ) zu suchen.
Dies gab âdazumalsâ Spielraum frei fĂźr Spekulationen, Halbwahrheiten und Verkaufs-Aktionismus des GroĂhandels freiâŚ, kurz:{Marketing} đ
âŚund hat sich bis zum heutigen Tag aufrecht erhalten. Nachfolgend die Daten zum Vorgang noch einmal zum NachlesenâŚ
