Partikelmessung: Berlin, Berlin! Was wird mit dem Termin???
Partikelmessung ab 1.1.2022 ist wieder in Bewegung…
Artikel im Kfz-Betrieb vom 3.6.2022 zu diesem Thema…
Partikelzählung
Bundesregierung plant Übergangsregelung
03.06.2022 | Von Jan Rosenow
Auf der Sitzung des ZDK-Ausschusses Werkstätten und Technik gaben
Geschäftsführer Werner Steber und seine Mitarbeiter einen Einblick in den
aktuellen Stand der neuen Abgasuntersuchung und der AÜK. Fazit: Noch längst
nicht alle Probleme sind ausgeräumt.
Die Einführung der Partikelzählung in die Abgasuntersuchung bleibt eine „Neverending
Story“. So prägnant fasste Hans-Walter Kaumanns, Referent in der Abteilung
Werkstätten und Technik beim ZDK, auf der Sitzung des Ausschusses Werkstätten und
Technik am 2. Juni in Bonn seine Erfahrungen mit der neuen Abgas-Messtechnik
zusammen. Diese Zählung soll zum 1. Januar 2023 bei der Abgasuntersuchung für Diesel
der Abgasnorm Euro 6 verbindlich werden – doch die Zweifel an der Haltbarkeit des
Termins wachsen.
Nach wie vor sei kein einziges Partikelmessgerät von der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt bauartzugelassen, berichtete Kaumanns. Gleichfalls fehle es weiterhin an
einem zugelassenen Kalibrierungsverfahren für die Geräte im Feld. Und drittens: Die für
die Kalibrierung nötigen Prüfmittel („Prüfkoffer“) gibt es ebenfalls noch nicht.
Da fällt es fast nicht weiter ins Gewicht, dass die Software-Variante 6 (Geräteleitfaden
6), die für die Partikelzählung gebraucht wird, ebenfalls noch nicht fertig ist. Laut
aktueller Informationen des ZDK arbeitet das Bundesministerium für Verkehr deshalb an
einer Übergangsregelung, die defnieren soll, wie ab dem 1. Januar mit der
Partikelzählung weiter zu verfahren ist. Der Entwurf dieser Regelung soll noch vor der
Sommerpause stehen – mit einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt ist danach zu
rechnen.
Es soll keinen Kampf um die Abgasmessgeräte geben
Der ZDK will sich nach Angaben von Geschäftsführer Werner Steber dafür einsetzen, dass
die AU-Betriebe in dieser Übergangszeit absolut gleich behandelt werden wie die
Prüforganisationen. Das könnte beispielsweise nötig werden, wenn knappe Stückzahlen
an Partikelmessgeräten auf den Markt kommen und zwischen den AU-Betrieben und den
Prüforganisationen aufgeteilt werden müssen.
Eine Erfolgsgeschichte für den Zentralverband ist hingegen die Einführung der AÜK, des
akkreditierten Verfahrens für die amtlichen Untersuchungen/Prüfungen im Kfz-
Gewerbe. Die sogenannten Witness-Audits, bei denen die Deutsche Akkreditierungsstelle
stichprobenartig anerkannte Werkstätten besucht und die Einhaltung der Vorschriften
abprüft, wurden bis zum 8. April 2022 erfolgreich abgeschlossen. Nun steht einer
Ausweitung der Akkreditierung auf alle rund 31.000 Mitgliedsbetriebe des
Bundesinnungsverbands nichts mehr im Wege. Diese soll bis zum Ende des zweiten
Quartals abgeschlossen sein.
Ein kleines technisches Detail trübt allerdings derzeit noch die Freude. Die Betriebe
müssen dieses beachten, wenn sie ab 1. Juli die AU im akkreditierten System durchführen:
Durch ein technisches Problem können die Daten aus den AU-Geräten derzeit noch nicht
vollständig an AÜK Plus übermittelt und von dort auf dem AU-Nachweis mit dem DAkkS-Logo
ausgedruckt werden.
Der ZDK hat als Zwischenlösung deshalb ein neues Formular erstellt, den sogenannten
Inspektionsbericht. Dieses Zusatzblatt dient als Nachweis, dass die Abgasuntersuchung
in der AU-Werkstatt unter akkreditierten Bedingungen durchgeführt wurde. Damit
können die Prüforganisationen den vom AU-Gerät ausgedruckten AU-Nachweis
akzeptieren. Im neuesten Update AÜK Plus, das im Juni versendet wird, ist der
Inspektionsbericht enthalten. Sobald die korrekte Datenübergabe sichergestellt ist, wird
der Zusatzbogen wieder überschüssig.
50 Pilotbetriebe für Serma gesucht
Rege diskutierten die Mitglieder und Gäste des Technikausschusses auch über das Thema
Serma, die geplante Autorisierungsmöglichkeit des ZDK für den Zugang zu
diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Durch Serma werden Kfz-
Betriebe in die Lage versetzt, mit nur einer Autorisierung auf die entsprechenden Daten
aller Hersteller zugreifen zu können, anstatt sich wie bisher bei jedem Hersteller einzeln
anzumelden. Die Zulassung gilt für 60 Monate und muss ein halbes Jahr vor dem Ablauf
erneut beantragt werden.
Der Zentralverband plant für das zweite Halbjahr den Start der Pilotphase mit
mindestens 50 Werkstätten, um das System zu testen und zu optimieren. Den Aufwand
für die teilnehmenden Betriebe schätzt Steber „geringer als den für die AU-Akkreditierung“,
denn es müssten keine bestimmten Geräte vorgehalten werden. Es geht
lediglich darum, den Betrieb als professionellen Kfz-Betrieb zu identifzieren und die
Mitarbeiter als berechtigte Personen. Der gesamte Prozess soll digital ablaufen.
Ab Anfang 2023 soll Serma allen interessierten Kfz-Betrieben zur Verfügung stehen. Und
ab dem 1. Juli nächsten Jahres ist der Zugang zu diebstahlrelevanten Daten der
Autohersteller nur noch mit Autorisierung möglich. Welche Daten dazu zählen, ist
letztlich Sache der einzelnen OEMs.
Wilhelm Hülsdonk verabschiedet sich von den Ausschussmitgliedern
Seinen letzten Auftritt vor den Mitgliedern „seines“ Ausschusses Werkstätten und
Technik hatte Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk, der
sein Amt zur ZDK-Mitgliederversammlung im Juni zur Verfügung stellt. Mit launigen
Worten schilderte der 70-Jährige den Anwesenden die Beweggründe für seine
Entscheidung und bedankte sich bei allen, die sich weiterhin ehrenamtlich für das Kfz-
Gewerbe engagieren.
„Der Ausschuss war immer mein Baby“, resümierte Hülsdonk. „Hier habe ich 1999
angefangen, und die Arbeit hat immer Spaß gemacht. Aber jetzt ist es Zeit für neue Leute
im Verband mit neuen Ideen.“ Der langjährige Funktionär rief die „jungen Leute im Kfz-
Gewerbe“ auf, sich ebenfalls im Ehrenamt zu engagieren. „Das bringt auch den eigenen
Betrieb voran, weil man Strukturen schaffen muss, damit die Arbeit weiterläuft – auch
wenn man nicht anwesend ist.“