ℹ️ Zwischen-⚠️-Meldung zur AU-LF6, ab 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt wichtige neue Informationen zur Einführung der Partikelzählung!

  • Die Bundesländer haben die Übergangsregelung der Bundesregierung einstimmig abgelehnt. Grund dafür ist eine Ungleichbehandlung der Fahrzeughalter durch die geplante Übergangslösung. Wenn eine Werkstatt Partikel zählt und die andere weiterhin die Trübung misst, sind unterschiedliche Ergebnisse bei ein und demselben Fahrzeug möglich.
  • Somit entfällt der „Bestellzwang“ bis zum 01.11.2022, welcher auch in der Presse bereits eingehend kommuniziert wurde.
  • Die Bundesregierung wird die geplante Partikelanzahlmessung zum 01.01.23voraussichtlich aussetzen.
  • Neue Zielsetzung für die Einführung ist bis spätestens 01.07.23, jedoch abhängig von der Marktabdeckung (einsatzbereite Geräte in der Werkstatt). Der neue Einführungstermin wird sehr kurzfristig (Vorlauf von nur 4 – 6 Wochen) bekannt gegeben und die Partikelmessung damit dann scharf geschaltet.
  • Ende Oktober wird es im Verkehrsblatt eine geänderte AU-Richtlinie geben.

Diese Änderungspläne liegen uns bisher nur mündlich vor und sind nicht final verabschiedet. Die Information erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Weitere Informationen folgen, sobald wir neue Fakten haben.

Wichtigste Information: Auch wenn nun anstelle der Übergangsfrist eine Verschiebung des Einführungstermins beschlossen werden wird, sind unsere Kunden trotzdem gut beraten, jetzt ein Gerät zu bestellen (Bestellung aufrecht zu erhalten) um zum neuen Einführungstermin ausgerüstet zu sein! BEA090 Neukunden werden wir voraussichtlich in Q2, also passend zum neuen Termin beliefern können, daher bitte unbedingt weiter den Vertrieb aufrecht erhalten.

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