Den „Schein-werfen„ und ‚Ihn’ gleichzeitig ‚wahren’…
Scheinwerfer-Einstellgeräte
…zwischen gesetzlichem „Muß“ und abenteuerlichem Wunschdenken…. Manch fachkundige Werkstatt-Mann hat dazu ganz ‚spezielle‘ Anschauungen im Hinterkopf…
⚠️…{dieser Beitrag befindet sich derzeit in der Aufbau-Phase, bitte Form, Ausdruck und inhaltlichen Kontext kommentieren, aber nicht ‚damit herum-argumentieren} Danke.
Fakten in Stichworten:
-alle Geräte mit aktueller Baumuster-Zulassung, die bis zum 31.12.2022 verbindlich bestellt wurden (Auftragsbestätigung), haben bis 2034 Bestandsschutz {siehe Verkehrsblatt}
-alle anderen zugelassenen SEG-Gerät ab 2023 benötigen alle 5 Jahre eine Erneuerung ihrer Baumusterzulassung/Typgenehmigung
-ein Softwareupdate auf SEG bedeutet ab 2023 auch die Erneuerung der Typgenehmigung
-wichtigste Frage bei Anschaffung ist: Prüfen oder Einstellen ?
-Einstellen bedeutet: LED-, Matrix1- und Matrix2-Lichtsysteme zu kennen und gedanklich mit einzuplanen
-Prüfen heißt: der Überwachungs-Organisation zu ‚gefallen‘…
-verpflichtende Anforderungen hinsichtlich einer Schnittstelle- gedanklich, wie bei Bremsenprüfständen – diese gibt es derzeit nicht. Nur der Gedanke dazu existiert bereits… 🤔